Datenschutzvereinbarung
1. Einleitung
HubBox muss bestimmte Arten von Informationen über Kunden und deren Pakete erheben und verwenden, um dem Händler den Dienst gemäß den Nutzungsbedingungen bereitzustellen. HubBox verarbeitet und speichert diese Informationen in Übereinstimmung mit der DSGVO und der Datenschutzerklärung.
2. Datenschutz
2.1 Diese Vereinbarung gilt nur insoweit, als personenbezogene Daten (im Sinne der DSGVO), die unter der Kontrolle des Händlers stehen, von HubBox zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung verarbeitet werden.
2.2 Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung erhoben werden, sowohl HubBox als auch der Händler im Sinne der DSGVO als eigenständige Verantwortliche handeln. Jede Partei hat ihren Verpflichtungen gemäß der DSGVO sowie allen geltenden Gesetzen, Rechtsvorschriften, Verordnungen, Anordnungen, Normen und sonstigen ähnlichen Rechtsinstrumenten nachzukommen.
2.3 HubBox verarbeitet die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang und in der Weise, wie dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den Nutzungsbedingungen erforderlich ist (der „zulässige Zweck“), sofern nicht geltendes Recht etwas anderes vorschreibt, und verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht für andere Zwecke, die nicht in den Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.
2.4 HubBox darf seine Verpflichtungen gemäß den Nutzungsbedingungen nicht in einer Weise erfüllen, die dazu führt (oder voraussichtlich dazu führen wird), dass der Händler gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß der DSGVO verstößt.
2.5 HubBox kommt jeder Aufforderung des Händlers, personenbezogene Daten zu ändern, zu übertragen oder zu löschen, unverzüglich nach.
2.6 HubBox darf personenbezogene Daten nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und/oder des Vereinigten Königreichs übermitteln, es sei denn, (i) sie hat zuvor die schriftliche Zustimmung des Händlers eingeholt; und (ii) sie ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung im Einklang mit der DSGVO erfolgt.
2.7 HubBox leistet dem Händler angemessene und zeitnahe Unterstützung, damit dieser auf Folgendes reagieren kann: (i) jede Anfrage einer betroffenen Person (im Sinne der DSGVO) zur Ausübung ihrer Rechte gemäß der DSGVO (einschließlich ihres Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung, soweit zutreffend); und (ii) jegliche sonstige Korrespondenz, Anfrage oder Beschwerde, die von einer betroffenen Person, einer Aufsichtsbehörde oder einem anderen Dritten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder der Einhaltung der DSGVO durch eine der Parteien eingeht. Falls ein solcher Antrag, eine solche Korrespondenz, Anfrage oder Beschwerde direkt an HubBox gerichtet wird, hat HubBox den Händler unverzüglich darüber zu informieren und ihm alle Einzelheiten dazu mitzuteilen.
2.8 Auf Verlangen des Händlers stellt HubBox dem Händler eine Kopie aller personenbezogenen Daten zur Verfügung, die HubBox über die Kunden des Händlers gespeichert hat, und zwar in einem Format und auf einem Datenträger, die vom Händler in angemessener Weise festgelegt werden.
2.9 Bei Beendigung oder Ablauf der Bedingungen wird HubBox auf Verlangen des Händlers alle personenbezogenen Daten, die den Händler betreffen (einschließlich aller Kopien personenbezogener Daten), die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von HubBox befinden (einschließlich personenbezogener Daten, deren Verarbeitung an einen Dritten untervergeben wurde), vernichten oder an den Händler zurückgeben, es sei denn, ein Kunde hat sich eigenständig bei HubBox registriert; in diesem Fall ist HubBox berechtigt, die personenbezogenen Daten dieses Kunden aufzubewahren. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit HubBox nach EU-Recht (oder dem Recht eines EU-Mitgliedstaats) verpflichtet ist, einige oder alle personenbezogenen Daten aufzubewahren; in diesem Fall wird HubBox die personenbezogenen Daten isolieren und vor jeder weiteren Verarbeitung schützen, außer in dem nach diesem Recht erforderlichen Umfang.
2.10 HubBox stellt sicher, dass der Zugriff auf die personenbezogenen Daten beschränkt ist auf:
(a) jene Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten benötigen, um die Verpflichtungen von HubBox gemäß den Nutzungsbedingungen zu erfüllen; und
(b) im Falle eines Zugriffs durch einen Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer jene Teile der personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben dieser Person unbedingt erforderlich sind.
2.11 Vorbehaltlich der Ziffer 2.1 stellt HubBox sicher, dass jede Person, die von HubBox zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ermächtigt wird (einschließlich der Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer von HubBox):
(a) einer strengen Geheimhaltungspflicht unterliegt (unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung handelt); und
(b) die personenbezogenen Daten nur in dem für den zulässigen Zweck erforderlichen Umfang verarbeitet.
2.12 HubBox trifft angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer von HubBox sicherzustellen, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben.
2.13 Der Händler ist berechtigt, nach einer Frist von mindestens 20 Werktagen gegenüber HubBox alle Einrichtungen, Ausrüstungen, Unterlagen und elektronischen Daten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch HubBox zu überprüfen oder Vertreter mit der Überprüfung zu beauftragen. HubBox erkennt an, dass der Händler (oder seine beauftragten Vertreter) zum Zwecke der Durchführung dieser Inspektion seine Räumlichkeiten betreten darf, sofern der Händler die Mitteilung gemäß dieser Ziffer 2.13 vornimmt, seine Inspektion während der Arbeitszeiten durchführt und alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um eine unnötige Störung des Betriebs von HubBox zu vermeiden.
2.14 Der Händler wird seine Prüfungsrechte gemäß Ziffer 2.13 innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten nicht mehr als einmal ausüben, es sei denn, dies wird auf Anweisung einer zuständigen Datenschutzbehörde verlangt.
2.15 Vorbehaltlich der Ziffer 2.1 gewährleistet HubBox, dass es geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die personenbezogenen Daten (i) vor versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung sowie (ii) vor Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten (ein Sicherheitsvorfall) zu schützen. HubBox informiert den Händler unverzüglich im Falle eines Sicherheitsvorfalls und stellt dem Händler zeitnah Informationen und Unterstützung zur Verfügung, damit dieser seinen Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen gemäß der DSGVO (und innerhalb der dort vorgeschriebenen Fristen) nachkommen kann.
3. Offenlegung
HubBox kann unter bestimmten Umständen gemäß der DSGVO verpflichtet sein, personenbezogene Daten ohne Zustimmung des Kunden an andere Stellen (einschließlich staatlicher Stellen) weiterzugeben. In solchen Fällen wird HubBox nicht mehr Informationen weitergeben, als gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Haftung von HubBox
Die Haftung von HubBox ist auf den in den Nutzungsbedingungen festgelegten Umfang beschränkt.
5. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung gilt für denselben Zeitraum wie die Nutzungsbedingungen, mit der Ausnahme, dass die Verpflichtungen von HubBox zum Schutz und, auf Anfrage, zur Löschung personenbezogener Daten so lange bestehen bleiben, wie die personenbezogenen Daten der Kunden des Einzelhändlers von HubBox verarbeitet werden.
6. Variation
6.1 HubBox kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem sie den geänderten Wortlaut auf der HubBox-Website veröffentlicht und den Händler 20 Werktage im Voraus schriftlich darüber in Kenntnis setzt. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Händler nach Ablauf der Kündigungsfrist gilt als Zustimmung zu der geänderten Vereinbarung.
6.2 Mitteilungen gemäß dieser Ziffer 6 müssen dem Händler gemäß den Mitteilungsbestimmungen in den Geschäftsbedingungen zugestellt werden.
7. Anwendbares Recht
7.1 Diese Vereinbarung unterliegt englischem und walisischem Recht.
7.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales zuständig.
8. Dritte
Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat kein Recht, deren Bestimmungen gemäß dem Gesetz über Verträge (Rechte Dritter) von 1999 durchzusetzen.
9. Verzichtserklärung
HubBox verzichtet nicht auf seine Rechte, wenn es diese zu irgendeinem Zeitpunkt verspätet oder gar nicht geltend macht.
10. Abfindung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Begriffsbestimmungen
Geschäftstag:ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Bank- oder Feiertag in England und Wales ist
Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, betroffene Person, personenbezogene Daten und Verarbeitung (bzw. Verarbeitungsvorgang): haben die in der DSGVO festgelegte Bedeutung
Kunde: bezeichneteine natürliche Person, die Waren über die Website des Händlers erwirbt
DSGVO: bezeichnetdie Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich etwaiger Änderungen, Ersetzungen oder Aktualisierungen
HubBox: bezeichnetConvenient Collect Limited (Firmennummer 9271441), firmierend unter dem Namen HubBox, mit Sitz in 50 Liverpool Street, London EC2M 7PY, einschließlich der Mitarbeiter und Beauftragten von HubBox
HubBox-Abholstelle: bezeichneteine Reinigung, eine Apotheke, einen Supermarkt oder eine andere Einrichtung, die von HubBox als „Abholstelle“ ausgewiesen wurde
HubBox-Website: bezeichnetwww.hub-box.com
Datenschutzerklärung: bezeichnetdie jeweils aktuelleDatenschutzerklärung fürHubBox-Kunden, die auf der HubBox-Website zu finden ist
Händler: bezeichnetdas Unternehmen, das mit HubBox einen Vertrag über die Erbringung des Dienstes gemäß den Bedingungen abgeschlossen hat
Dienstleistung: bedeutet
- im Falle von Einzelhändlern, deren Geschäftsbedingungen sich auf „HubBox Click & Collect“ beziehen, die Bereitstellung von Software und des HubBox-Abholpunkt-Netzwerks, das es den Kunden des Einzelhändlers ermöglicht, ihre Sendungen an ihrem örtlichen HubBox-Abholpunkt abzuholen; und/oder
- im Falle von Einzelhändlern, deren Geschäftsbedingungen sich auf HubBox Connect beziehen, die Bereitstellung von Software, die es den Kunden des Einzelhändlers ermöglicht, ihre Lieferungen in den eigenen Filialen des Einzelhändlers abzuholen; und/oder
- im Falle von Einzelhändlern, deren Geschäftsbedingungen sich auf „UPS Ship to Access Point™“ beziehen, die Bereitstellung von Software, die es den Kunden des Einzelhändlers ermöglicht, ihre Sendungen an ihrem örtlichen UPS Access Point™ abzuholen.
Begriffe: bezeichnetdie Vereinbarung zwischen HubBox und dem Händler über die Erbringung der Dienstleistung
UPS Access Point™:bezeichnet einen Standort, der von UPS aufwww.ups.com als UPS Access Point™ ausgewiesen ist.
Öffnungszeiten: bezeichnetdie auf der HubBox-Website jeweils angegebenen Öffnungszeiten